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So können Sie helfen

 

Bislang wird der größte Teil unserer Aktivitäten von uns selbst finanziert. Unser Ziel ist es, die jetzt schon bestehenden therapeutischen Angebote zu erweitern und finanzielle Unterstützung für unser Anwesen zu finden.
Das Anwesen ist ein Ort an dem die Integration von Mensch und Tier gefördert wird, der Lebensfreude gibt, ungeliebten Tieren Schutz bietet und an dem Therapiehunde ausgebildet werden.

Sicherlich können wir die Welt nicht verändern. Wir wollen jedoch dazu beitragen, sie ein klein wenig freundlicher und fairer zu machen und freuen uns über jede Unterstützung. Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

 

Fördermitglied werden:

Hiermit tragen Sie dazu bei, unsere Ziele und Aufgaben zu verwirklichen.
zum Antrag

 

Therapiepatenschaft für ein Kind:
Teilweise oder komplette Übernahme der Therapiekosten eines behinderten Kindes (zur Zeit verhandeln wir mit verschiedenen Krankenkassen über Möglichkeiten der Kostenübernahme für tiergestützte Therapie)
zum Antrag

 

Therapiehunde:
Beteiligung an den Kosten für Ernährung, Versicherung und Tierarzt eines Therapie- und Assistenzhundes Ihrer Wahl.

Als Dank für Ihre Patenschaft erhalten Sie eine Urkunde
zum Antrag

 

Spenden:
Jede Spende wird zur Förderung des Ausbaus des Anwesens und der allgemeinen Ziele des Geniushofes e.V. verwendet.
zum Antrag

 

das Spendenkonto:

Mainzer Volksbank eG

Konto: 536 540 016

BLZ: 551 900 00

 

 

Neu: Das Spendenhaus ist online! Hier gehts zum Spendenhaus

 

 

Corporate Citizenship:
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer gemeinnützigen Organisation steigert die positive Wahrnehmung Ihres Unternehmens. Mit einem Corporate Citizenship beweisen Sie soziale Kompetenz in der Öffentlichkeit. Für weitere Informationen klicken Sie hier.


Der Geniushof e.V. ist vom Finanzamt Wiesbaden als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Sie erhalten automatisch jeweils am Jahresbeginn eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Sie bescheinigt alle steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen des Vorjahres.

 

Die Prüfung unserer Buchhaltung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, unserer einnahmen und-/Ausgabenrechnung erfolgt durch vereidigte Wirtschaftsprüfer nach anerkannten Richtlinien.